Eine Unfallversicherung schützt:
Fast 9 Millionen Menschen verunfallen jedes Jahr.


Die Basisversorgung der gesetzlichen Unfallversicherung endet dort, wo Sie Versicherungsschutz benötigen: 70 % der Unfälle passieren bei Aktivitäten außerhalb der beruflichen Tätigkeit, also bei Freizeit, Sport und Hobby, im Haushalt oder Straßenverkehr. Lediglich 30 % der Unfälle ereignen sich während der beruflichen Tätigkeit und fallen dann unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Sicherheit in allen Lebenslagen

Die Private Unfallversicherung leistet 24 Stunden, 365 Tage im Jahr weltweiten Versicherungsschutz. Versichert werden die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall. Es wird also auch für Unfälle während der Arbeit geleistet.

Der definierte Unfallbegriff lautet wie folgt: "Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsstörung erleidet." In leistungsstärkeren Tarifen wird dieser Grundbegriff noch um einige weitere Punkte erweitert. Die Private Unfallversicherung beinhaltet verschiedene Bausteine, die meist variabel und individuell auswählbar sind.

Das wichtigste in Kürze

Informationen zur Versicherung

Was ist versichert?

Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Die Unfallversicherung mindert die finanziellen Folgen aus einem derartigen Ereignis u.a. durch die unten aufgeführten Leistungen.

Deckung besteht dabei in der Regel 24 Stunden täglich bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens; auch während der Arbeitszeit.

Beispiele versicherbarer Leistungen

Unfallversicherung ist nicht gleich Unfallversicherung: Die dargestellten Zusatzbausteine sind beispielhaft. Je nach Versicherer sind weitere Leistungen abschließbar. Im Rahmen eines Gesprächs erfassen wir Ihre individuelle Risikosituation.

Invaliditätsleistung und Progression

Die Invaliditätsleistung ist eine Kapitalleistung. Sie wird gezahlt, wenn der Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit (Invalidität) der versicherten Person geführt hat. Hier wird eine Grundsumme vom Versicherungsnehmer selbst festgelegt. In Abhängigkeit vom Grad der Invalidität kann somit einfach nachvollziehbar die Versicherungsleistung berechnet werden. Die Bemessungsgrundlage für den Grad der Invalidität ist die sog. Gliedertaxe. Diese legt fest, wieviel der Versicherungsnehmer von der vereinbarten Summe bei z.B. Verlust oder Beschädigung einer bestimmten Gliedmaße erhält.

Hier wird fast jedem Körperteil ein bestimmter Invaliditätsgrad zugeordnet, der angesetzt wird, wenn dieses Körperteil vollkommen funktionsunfähig ist. Was nicht gelistet ist, muss ein Arzt bewerten. Ist ein Körperteil nur teilweise funktionsunfähig, so wird auch nur der entsprechende Anteil in die Berechnung einbezogen. Diese Leistung kann durch eine Progression weiter erhöht werden. Dabei greift ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (meist ab 25%) das Mehrleistungsprinzip – darüberhinaus wird die Versicherungssumme für die Erstattungsberechnung vervielfacht.

Neben den 300%- und 500%-Staffeln gibt es mehr als ein Dutzend weiterer Progressionsstaffeln auf dem Markt (von 125% bis 1000%). Aber aufgepasst: eine hohe Progressionsstaffel kann für manche sparsamen Vertragsinteressenten der Anlass dazu sein, eine sehr niedrige Versicherungssumme zu vereinbaren, beispielsweise 20 000 € Summe bei einer 1000%-Staffel. Entsprechend niedrige Leistungen erhält man dann bei Schäden mit niedrigerem Invaliditätsgrad.

Je höher der Invaliditätsgrad und je höher die Progression, desto höher ist auch die Leistung aus dem Vertrag. Bei einem hohen Invaliditätsgrad benötigt man besonders hohe finanzielle Mittel, um das Umfeld den neuen Gegebenheiten anzupassen.

Unfalltodesfallleistung

Die Todesfallleistung hat im Grunde zwei Aufgaben. Zum einen wird nach Versterben der versicherten Person durch einen Unfall die vereinbarte Summe ausbezahlt (ähnlich einer Risikolebensversicherung). Damit können beispielsweise das Begräbnis, die Grabstelle und die Trauerfeier abgedeckt werde.

Zum anderen hat die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall – wenn davon auszugehen ist, dass es zu einem bleibenden Schaden führen wird – Anspruch auf eine Vorschusszahlung, wenn und soweit eine Todesfallsumme versichert ist. Diese Zahlung ist dann maximiert auf die Höhe der Unfalltodesfallleistung.

Unfallrente

Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (meist ab 50 % laut der zu Grunde liegenden Gliedertaxe) wird eine lebenslange Rente an die versicherte Person gezahlt. Zusammen mit der Invaliditätssumme kann nicht nur die Versorgungslücke des Kunden optimal geschlossen werden, sondern auch die entstehenden zusätzlichen Kosten – etwa für Hausumbauten oder Haushaltshilfen – nach einem Unfall.

Unfalltagegeld

In diesem Baustein wird ein Tagessatz vereinbart, der nach einer vereinbarten Karenzzeit im Leistungsfall zur Auszahlung kommt. Es wird zwischen zwei Varianten von Tagegeldern unterschieden:

Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld:

Für jeden Tag eines unfallbedingten, medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalts ist ein Tagessatz fällig. Nach Entlassung wird im Anschluss für die gleiche Zeit, die im Krankenhaus verbracht wurde, ein Genesungsgeld gezahlt.

Unfall-Krankentagegeld:

Bedarf es nach einem Unfall einer längeren Krankschreibung, zahlt der Arbeitgeber lediglich für sechs Wochen das gewohnte Gehalt. Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse das deutlich niedrigere Krankengeld. Dieses kann man mit einem Unfall-Krankentagegeld auf das Niveau des gewohnten Einkommens anheben.

Übergangsleistung

Nicht immer ist eine durch Unfall erworbene Invalidität dauerhaft. Dennoch können in der Phase der Gesundung teure Hilfsmittel nötig werden oder andere Kosten anfallen. Liegt etwa sechs Monate nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von 50 % vor, kommt die vereinbarte Übergangsleistung zur Auszahlung. Als Orientierungswert bietet sich das Nettoeinkommen von ein bis zwei Monaten an.

Weitere Einschlüsse

Folgende Bausteine gehören ebenfalls in verschiedenen Größenordnungen zur Grundausstattung einer Privaten Unfallversicherung:

  • Bergungskosten
  • Kosmetische Operationen (z.B. nach Verbrennungen)
  • Kur-/Reha-Beihilfe
  • Behinderungsbedingter Mehraufwand

Schadenbeispiele aus der Praxis

Wie bereits erläutert: vor Unfällen ist leider niemand geschützt, es kann jedem passieren. Im Falle des Falles sind wichtige Fristen einzuhalten, um eine Leistung aus der Privaten Unfallversicherung zu erhalten.

Die Meldefrist beim Versicherer liegt durchgängig bei 12 Monaten. Nach einem Unfall hat man also ein Jahr Zeit, diesen dem Versicherer/Makler zu melden. Nun gibt es auch die Frist für die Anspruchsmeldung von Leistungen. Nachdem der Unfall innerhalb eines Jahres fristgerecht gemeldet wurde, kann sich eine Behandlung sehr lange hinziehen, bis endgültig über den Invaliditätsgrad entschieden werden kann. Die Frist dafür liegt bedingungsabhängig bei 15-42 Monaten.

Sturz von der Leiter

Herr W. reinigte die Dachrinne seines Hauses. Dabei verlor er das Gleichgewicht und stürzte von der Leiter. Er brach sich beide Arme und erlitt eine schwere Verletzung am Rückenmark. Seitdem ist er vom Becken an gelähmt. Seine private Unfallversicherung übernahm einen Großteil der Kosten für die Reha. Außerdem ist durch die Auszahlung der Invaliditätssumme auch der nötige Umbau des Hauses gesichert. Er fällt zwar künftig als „Versorger“ aus, aber seine Unfallrente verhindert größere finanzielle Einschnitte.

Fahrradunfall

Ein Kind bekam zum 10. Geburtstag ein Fahrrad geschenkt. Um das Rad auszuprobieren, fuhr es eine abschüssige Straße hinunter. Dabei verlor es die Kontrolle und prallte gegen ein parkendes Fahrzeug. Das Kind wurde über die Windschutzscheibe geschleudert. Beim Aufprall auf dem Asphalt zog es sich tiefe Schürfwunden im Gesicht zu. Trotz sofortiger medizinischer Versorgung war das Gesicht durch die Narben stark entstellt. Da eine Operation aus medizinischen Gründen nicht notwendig war, erhielt die Familie von der Krankenkasse keine Unterstützung. Die private Unfallversicherung übernahm die Kosten für die kosmetische Operation.

Skifahren

Frau K. verbrachte in den Wintermonaten nahezu jedes freie Wochenende auf der Skipiste. Sie war leidenschaftliche Skifahrerin. Keine Abfahrt war ihr zu anspruchsvoll. Plötzlich störte ein lautes Grollen die Ruhe der Berge – eine Lawine. Sie konnte sich nicht rechtzeitig in Sicherheit bringen und wurde von den Schneemassen verschüttet. Als die Suchtrupps die verunglückte Skifahrerin fanden, kam leider jede Hilfe zu spät. Durch die private Unfallversicherung waren zumindest die Kosten für die Beerdigung abgedeckt.

Autounfall

Herr S. verlor bei einem schweren Autounfall beide Beine. Bereits die nicht voll übernommenen Kosten der Reha belasteten den Geldbeutel der Familie. Da er künftig auf einen Rollstuhl angewiesen ist, sind Umbaumaßnahmen in und am Haus der Familie dringend erforderlich. Für die Anbringung einer Rollstuhlrampe, die Verbreiterung von Türzargen und die Installation eines Treppenlifts werden 40.000 Euro veranschlagt. Für die Anschaffung eines Pkws, der auf seine Behinderung abgestimmt umgebaut wurde, müssen nochmals 35.000 Euro eingeplant werden. Da die Familie keine Unfallversicherung abgeschlossen hatte, sind die Ersparnisse schnell aufgebraucht. Glücklicherweise kann er seinen Beruf als Programmierer auch im Rollstuhl weiterhin ausüben.